• DIN EN 533 : Schutzkleidung gegen Hitze und Feuer; Eigenschaften und Spezifikation der begrentzen Flammenausbreitung des Materials,
• DIN EN 531 : Hitzeschutzkleiung (Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeiter),
• DIN EN 470 : Kleidung für Schweiß- und verwandte Verfahren.
• Die Europavorschrift 89/656/CEE vom 30.10.89 betrifft den Einsatz von Personenschutzausrüstungen,
• Die Europavorschrift 89/686/CEE vom 21.12.89 betrifft die Personenschutzausrüstungen und deren Entwurf.
Diese Vorschriften wurden anschließend sowohl die Konzeption, als auch die Benutzung der Ausrüstungen betreffend auf das französische Recht umgeschrieben. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, seinen Angestellten und Arbeitern an die jeweiligen Arbeitsbedingungen angepaßte Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Ferner müssen die Schutzanzughersteller seit 1995 auf ihren Produkten das CE Zeichen anbringen, welches für die Qualität ihrer Ausrüstungen bürgt.
Die Norm EN 469 "Schutzanzüge für Feuerwehrleute. Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzbekleidungen zur Brandherdbekämpfung" geht ebenfalls auf die Vorschriften und Versuchsmethoden zur Prüfung von Schutzanzügen zur Brandbekämpfung ein.
• Generelles Konzept der Schutzanzüge,
• Wichtigste Sicherheitsanforderungen : Verhalten bei Hitze und Brand,
• Allgemeine Anforderungen : mechanische Festigkeit, Dauerhaftigkeit, Komfort.
Es handelt sich also um das Eingehen von Verpflichtungen für die Leistungen eines den Normen entsprechenden Schutzanzugs.
Zur Erreichung des angestrebten Leistungsniveaus läuft bei Firma KERMEL die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften parallel mit den werksinternen Produktoptimierungsanforderungen.
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